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   VGH Bayern, 11.01.2005 - 24 CS 04.1965   

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https://dejure.org/2005,72472
VGH Bayern, 11.01.2005 - 24 CS 04.1965 (https://dejure.org/2005,72472)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2005 - 24 CS 04.1965 (https://dejure.org/2005,72472)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 24 CS 04.1965 (https://dejure.org/2005,72472)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

    Der an der Entscheidung beteiligte Richter Dr. Hahn hat diesen Zeitraum in seinem Bericht "Das Wirtschaftsverwaltungsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab 1999" (GewArch 2002, 41, 50) "realistischerweise mit etwa 10 Jahren" veranschlagt, der bei weitem noch nicht erreicht ist (so auch BayVGH, Beschl. v. 11.1. 2005 - 24 CS 04.1965 -).

    Demgegenüber sehen der BayVGH (Beschl. v. 11.1. 2005, a. a. O., u. Urt. v. 29.9. 2004, a. a. O.) und der VGH Bad.-Württ. (Beschl. v. 12.1. 2005, a. a. O.) die durch das Verbot privat veranstalteter und vermittelter Sportwetten gegebene Beschränkung der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auch unter Berücksichtigung der Gambelli-Entscheidung des EuGH aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls als gerechtfertigt an.

    Selbst wenn § 3 Abs. 2 NLottG und § 5 Abs. 4 LottStV verfassungs- und/oder gemeinschaftsrechtswidrig sein sollten, wäre die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gleichwohl ohne behördliche Erlaubnis nicht zulässig (vgl. BayVGH, Beschl. v. 11.1. 2005, a. a. O.; Hess. VGH, Beschl. v. 27.10.2004, a. a. O.; BGH, Urt. v. 1.4.2004, a. a. O.).

    Da ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, dass - auch vorübergehend - Verhaltensweisen unterbunden werden, die strafbar sind, ist es auch nicht unverhältnismäßig, die Fortsetzung der von der Antragstellerin rechtswidrig begonnenen Vermittlungstätigkeit unter Anordnung des Sofortvollzuges zu unterbinden (ebenso VGH Bad-Württ., Beschl. v. 12.1. 2005, a. a. O. und BayVGH, Beschl. v. 11.1. 2005, a. a. O. in ähnlichen Fällen).

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